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| | Dies ist kein Artikel gegen die Verwendung von Kaminkesseln! | |
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| | Der Autor möchte aufgrund der geschilderten Schäden Menschen, die einen derartigen Kessel betreiben oder mit der Installation derartiger Einrichtungen beschäftigt sind, über die möglichen Gefahren informieren. Die zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen sind zum großen Teil auch Bestandteil der DIN 4751/T2 – DIN EN 12828. | |
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| |  | Der Kessel muss eine Zulassung für Deutschland besitzen. Dieses ist gewöhnlich an einer vierstelligen EN-Nr. zu erkennen, die am Kessel angebracht ist. | |
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| |  | Besitzt der Kessel keine Regelung, z.B. über eine thermostatisch geregelte Zuluftklappe, oder kann die Beheizung nicht schnell abgeschaltet werden, so ist eine thermische Ablaufsicherung vorgeschrieben. Die Kaltwasserzuleitung für die thermische Ablaufsicherung ist gegen versehentliches Absperren zu sichern. | |
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| |  | Der Kessel muss passend zum maximal zugelassenen Kesseldruck ein Überdruckventil besitzen. Dieses Überdruckventil muss sich in unmittelbarer Nähe am Kessel befinden. | |
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| |  | Sollten sich am Kessel in der Vor- bzw. Rücklaufleitung Absperrventile befinden, so sind diese ebenfalls gegen versehentliches Zudrehen zu sichern. Es sind Ventile mit Sicherheitskappen zu verwenden. | |
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