Schadenverhütung auf Baustellen und die neuen Bedingungen für die Bauwesenversicherungen (Bw) – Teil 2 –
Schadenverhütung auf Baustellen und die neuen Bedingungen für die Bauwesenversicherungen (Bw) Im Anschluß an Teil 1 dieses Aufsatzes (s. Heft Nr. 2/75) erscheint es dem Verfasser sinnvoll, den für die Versicherungswirtschaft so bedeutsamen Begriff H ö her e Ge wal t und unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertrete n d e Ums t ä nd…