Mit der Neuordnung des Baurechts (in Berlin ab September 2005) werden die Belange des Arbeitsschutzes nicht mehr im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens geprüft. Jeder Bauherr ist daher eigenverantwortlich für die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Daher werden Brandschutzgutachter in den letzten Jahren vermehrt dazu beauftragt, im Zusammenhang mit den Belangen des Brandschutzes auch die des…