Der wirkungsvolle Brandabschnitt 1. Allgemeines Im Rahmen der Anordnung, Errichtung und Unterhaltung einer baulichen Anlage muß sichergestellt sein, daß a) der Ausbreitung eines Schadenfeuers vorgebeugt wird, b) bei einem Brande wirksame Löscharbeiten möglich sind und c) die Rettung von Menschen und Tieren gegeben ist. Um der Grundforderung eines vorbeugenden Brandschutzes gerecht zu werden ist es…