Gefährdungsbeurteilung für Übungen und Ausbildung
Am 9. November 2024 wurde im Rahmen der DFV-Delegiertenversammlung in Frankfurt am Main der IF Star verliehen. Zum achten Mal zeichnen die öffentlichen Versicherer und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) mit dem IF Star Projekte und Konzepte aus, die dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu mindern und die Feuerwehrorganisation zu stärken. Zu den diesjährigen Gewinnern gehört auch die Feuerwehr Waldaschaff.

Nach dem Motto „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!“ ergänzt die Feuerwehr aus Waldaschaff (Bayern) die Ausbildung von Feuerwehrkräften mit einer Gefährdungsbeurteilung. Vor jeder Übung wird gemeinsam ein auf die Bedürfnisse des Feuerwehrdienstes zugeschnittenes Merk- und Formblatt ausgefüllt, mit dessen Hilfe alle bei der jeweiligen Tätigkeit möglichen Gefahren besprochen werden. Im folgenden Beitrag stellt Kamerad Bernd Belz (Feuerwehr Waldaschaff, FBL Dienstbetrieb) das Gewinnerthema vor. Dass der Feuerwehrdienst mit teilweise erhöhten Gefährdungen verbunden ist, steht außer Frage. Doch auch hier gilt das Sprichwort „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“.
In der Regel 105-049 (Feuerwehr) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird daher eine regelmäßige Unterweisung der Feuerwehrdienstleistenden gefordert. Im Beitrag wird vorgestellt, wie solche Unterweisungen sehr einfach im Rahmen der „normalen“ Ausbildung durchgeführt werden können.
Wie sah diese Unterweisung in der Vergangenheit (leider teilweise heute immer noch) aus?
Zum Jahresbeginn wird ein „UVV-Theorieabend“ angesetzt. An diesem Abend wurden Regelungen im Arbeitsschutz vorgetragen. Die verantwortlichen Ausbilder waren bzw. sind dabei der irrigen Auffassung, dass sie damit ihrer Verpflichtung zur Unterweisung nachkommen.
Dabei sollte klar sein, dass ein jährlicher UVV-Theorieabend keinesfalls ausreichend sein kann, die erforderlichen Kenntnisse für ein sicherheitsgerechtes Verhalten im Feuerwehrdienst zu vermitteln. Allein die grundlegenden Tätigkeiten und die daraus resultierenden Gefahren im Feuerwehrdienst sind so umfassend und komplex, dass sich das sicherheitsgerechte Verhalten hierzu unmöglich an einem Abend vermitteln lässt.
Daher sollten Unterweisungen ein fester Bestandteil, über das Jahr verteilt, in allen Aus- und Fortbildungen sowie regelmäßigen Übungsdiensten sein. Die Forderung der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“, dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung erfolgen muss, ist für den Feuerwehrdienst nicht zielführend.
Deshalb enthält die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ eine abweichende Regelung für die Unterweisungen im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, die über die allgemeine Grundforderung hinausgeht (siehe DGUV Regel 105- 049, § 8 Abs. 1).
DGUV Regel 105-049, § 8 Abs. 1:
Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die möglichen Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Industrieunternehmen entwickelte Bernd Belz ein Formblatt für die zahlreichen Kontraktoren, welche auf dem Werksgelände tätig sind. Dieses Formblatt „Gefährdungsbeurteilungen für einmalige Tätigkeiten“ wurde sehr positiv angenommen und dient seither der Kurzunterweisung von Fremdfirmen und Handwerkern. Basierend auf dieser Erfahrung entstand die Idee, auch für den Feuerwehrdienst ein ähnliches Hilfsmittel zu entwickeln.
Unter Zuhilfenahme des Gefährdungskatalogs der BG RCI (A 017) (Bild 2) wurden die aufgezeigten Gefährdungen an den Feuerwehrbedarf angepasst und mit Erläuterungen versehen.

Das Ganze ist nach Gefährdungsfaktoren und möglichen Risiken gruppiert. Auf einem doppelseitigen DIN-A4-Blatt steht es in laminierter Form als Erläuterung und Arbeitshilfe jederzeit zur Verfügung. Auf einem Formblatt kann die jeweilige Tätigkeit vermerkt werden, welche hier betrachtet wird. Das Formblatt ist in der gleichen Struktur (Gruppierungen) wie die Erläuterungen aufgebaut. Die einzelnen Faktoren können nun betrachtet und durch einfaches Ankreuzen ausgewählt werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ergänzungen in Form von Anmerkungen zu machen und geeignete Schutzmaßnahmen zu beschreiben.
Mit Datum, Namen des Ausbilders usw. versehen, kann das Formblatt dann zusammen mit der Anwesenheitsliste als Dokumentation abgelegt werden.
AUSBILDUNGS- / ÜBUNGSABLAUF
Zu Beginn der Ausbildung / Übung, egal ob Praxis oder Theorie, wird den teilnehmenden Feuerwehrdienstleistenden die laminierte Erläuterung (Bilder 3 und 4) ausgehändigt. Anschließend wird, bezogen auf die Tätigkeit, das Formblatt (Bilder 5 und 6) gemeinsam bearbeitet und ausgefüllt. Hierbei kann jeder seine Sichtweise für die jeweilige Gefährdung darlegen und dann gemeinsam eine geeignete Schutzmaßnahme festlegen. Durch die interaktive Mitarbeit jedes Teilnehmers wird das Verständnis für die Notwendigkeit der Schutzmaßnahme gefördert.




So hat man innerhalb kürzester Zeit eine vollständige Gefährdungsbeurteilung erstellt und kann diese in der nachfolgenden Ausbildung / Übung sofort umsetzen.
Wird dieses Verfahren bei jeder Ausbildungsveranstaltung durchgeführt, erhält man über das Jahr gesehen eine große Anzahl von Unterweisungen. Dies erfüllt nicht nur die Forderung der DGUV 105-049, sondern stellt auch einen wertvollen Beitrag zur Minimierung der Unfallgefährdung dar.


Auf den Bildern 7 und 8 ist beispielhaft die Anwendung bei einer praktischen Ausbildung sowie bei einer Theorieausbildung zu sehen.
Bernd Belz, FBL Dienstbetrieb Feuerwehr Waldaschaff