Anforderungen, Konzepte und Praxisbausteine
Menschen mit Behinderung werden in der Brandschutzerziehung und -aufklärung (BE/BA) bislang häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Inhalte unter Berücksichtigung unterschiedlicher Voraussetzungen zielgruppengerecht vermittelt werden können. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, welche Anforderungen sich bei Planung und Durchführung ergeben und welche Methoden, Medien und Materialien sich für eine differenzierte und praxisnahe Umsetzung bewährt haben.
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN – BEGRIFFSBESTIMMUNG
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschreibt Menschen mit Behinderungen als Personen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Barrieren in ihrer gleichberechtigten Teilhabe eingeschränkt werden.[1] Behinderung wird damit als Ergebnis des Zusammenspiels individueller Voraussetzungen und Umweltbedingungen verstanden. Inklusion meint die gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen [1] und schließt damit auch Präventions- und Bildungsangebote wie die Brandschutzerziehung und -aufklärung ein.[2] Hieraus folgt die fachliche Anforderung, Inhalte, Methoden und Materialien so zu gestalten, dass sie an die individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden angepasst sind.
Notwendigkeit
Menschen mit Behinderung sind im Brandfall besonders gefährdet. Gründe hierfür können eine verzögerte Wahrnehmung, Kommunikationsprobleme mit Einsatzkräften sowie Angstreaktionen wie Weglaufen, Verstecken oder aggressives Verhalten sein. Auch eingeschränkte oder gar keine Möglichkeiten zur Selbstrettung erhöhen das Risiko erheblich. Diese Faktoren verdeutlichen die Notwendigkeit gezielter Präventionsmaßnahmen.
Zielsetzung
Ziele der Brandschutzerziehung und -aufklärung bei Menschen mit Behinderung sind, das Bewusstsein für Brandgefahren zu stärken sowie Wissen und praktische Fähigkeiten zu vermitteln, um im Ernstfall angemessen reagierenzu können. Dabei kommt dem Abbau von Barrieren eine zentrale Bedeutung zu, um sicheres Handeln unabhängig von individuellen Voraussetzungen zu ermöglichen.
Zu den zentralen Zielen gehören:
• Abbau von Ängsten gegenüber Feuerwehr und Einsatzsituationen
-> Vertrauen gewinnen
• Erkennen und Einschätzen von Gefahren
• Stärkung der Notfallkompetenz
• Förderung der Feuerkompetenz
Die Ziele entsprechen grundsätzlich denen der allgemeinen Brandschutzerziehung und -aufklärung, erfordern jedoch eine konsequente Anpassung an die individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jedes Ziel in vollem Umfang erreicht werden muss. Entscheidend sind realistische Erwartungen sowie die Berücksichtigung individueller Fähigkeiten und Voraussetzungen, um wirksame und nachhaltige Lerneffekte zu erzielen.
Themenschwerpunkte
Aus den genannten Zielen lassen sich konkrete Themenschwerpunkte ableiten, die im Rahmen der BE/BA bei Menschen mit Behinderungen behandelt werden können. Die folgende Übersicht stellt mögliche Inhalte dar, die an die individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Zielgruppe anzupassen sind.

Ergänzend zu diesen Themenschwerpunkten ist die Förderung der Handlungssicherheit in unterschiedlichen Umgebungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Brandschutzerziehung und -aufklärung ist zu beachten, dass Handlungssicherheit häufig an vertraute Umgebungen und eingeübte Abläufe gebunden ist und nicht ohne Weiteres auf neue oder unbekannte Situationen übertragen werden kann.

bespielbare Geräuschtaster. METACOM Symbole © Annette Kitzinger

Bildkarten mit konkreten Szenarien und Adressangaben
In vertrauten Umgebungen wie Wohnbereich, Schule oder Arbeitsplatz stehen feste Routinen, wiederkehrende Übungen und klar strukturierte Abläufe im Vordergrund, um sichere und möglichst automatisierte Reaktionen im Brandfall zu fördern. In fremden oder wechselnden Umgebungen liegt der Fokus hingegen auf grundlegenden Handlungsprinzipien wie dem Erkennen von Alarmen, der Orientierung an Fluchtund Rettungswegen sowie dem schnellen Verlassen von Gefahrenbereichen. Ebenso wichtig ist die Fähigkeit, gezielt Hilfe zu holen, etwa durch das Ansprechen anderer Personen oder die Nutzung unterstützender Kommunikationsmittel.
Ziele sind, neben sicherem Handeln in vertrauten Abläufen auch eine grundlegende Handlungssicherheit in unbekannten Situationen zu entwickeln und so die Selbstständigkeit im Brandfall zu stärken.
Vorbereitung
Vor der Durchführung einer Brandschutzerziehung und -aufklärung ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Einrichtung erforderlich. In einem vorbereitenden Gespräch mit Leitung und pädagogischem Personal sind Ziele, Inhalte und organisatorische Rahmenbedingungen festzulegen sowie Erwartungen zu klären und thematische Schwerpunkte abzustimmen. Auch Termin, Umfang und Ablauf der Veranstaltung sind verbindlich zu vereinbaren.
Ein zentraler Punkt des Vorgesprächs ist das Sammeln von Informationen über die teilnehmende Gruppe, insbesondere zu Gruppengröße, Art und Umfang der Beeinträchtigungen, eingesetzten Hilfsmitteln, Verhaltensweisen, bestehenden Regeln und Vorerfahrungen mit Brandschutz und Feuerwehr. Hinweise zu Ängsten oder besonderen Bedürfnissen sind ebenso zu berücksichtigen wie die personelle Begleitung durch Fachkräfte oder Integrationshelfer. Darüber hinaus ist zu klären, ob einrichtungsinterne Evakuierungspläne oder -konzepte bestehen, die einbezogen werden können. Ein frühzeitiger, informeller Erstkontakt in Zivilkleidung unterstützt den Abbau von Ängsten und den Aufbau von Vertrauen und bildet eine tragfähige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit in der Brandschutzerziehung und -aufklärung.
Besonderheiten für ausgewählte Zielgruppen
Aufbauend auf den dargestellten allgemeinen Grundsätzen sowie der Berücksichtigung von Handlungssicherheit in vertrauten und fremden Umgebungen ist die Brandschutzerziehung und -aufklärung zusätzlich zielgruppenspezifisch zu differenzieren. Im Folgenden werden ausgewählte Personengruppen dargestellt, für die sich besondere Anforderungen an Planung und Durchführung ergeben.
Bei Menschen mit körperlichen Behinderungen stehen die individuelle Mobilität und Selbstrettungsfähigkeit im Vordergrund. Dabei sollen realistische und umsetzbare Handlungsoptionen für den Brandfall vermittelt und praktisch geübt werden. Dazu gehören das praktische Üben der sicheren Fortbewegung im Gebäude, das Auffinden und Erreichen von Fluchtwegen sowie die Einbindung vorhandener Evakuierungshilfsmittel. Ergänzend sind alternative Strategien wie das Aufsuchen sicherer Bereiche oder das gezielte Herstellen von Aufmerksamkeit zu berücksichtigen, insbesondere bei eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit. Verzögerungen im Evakuierungsablauf sind dabei realistisch einzuplanen.
Bei Menschen mit Sehbeeinträchtigung liegt der Schwerpunkt der Brandschutzerziehung und -aufklärung auf der sicheren Orientierung in Gebäuden und der näheren Umgebung. Im Gefahrfall ist es besonders wichtig, alternative Orientierungshilfen zu nutzen, da visuelle Informationen eingeschränkt sind. Fluchtwege sollten daher praktisch begangen und über klare verbale Anleitungen sowie akustische Hilfen vermittelt werden. Ebenso wichtig ist das gemeinsame Üben von Führungsund Begleittechniken mit anderen Personen,damit diese Techniken im Ernstfall sicher angewendet werden können.

Alarme in optische und haptische Signale
Bei Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist eine visuelle und handlungsorientierte BE/BA erforderlich. Es ist besonders wichtig, alternative oder ergänzende Alarmierungsund Informationssysteme zu thematisieren, zum Beispiel Rauchwarnmelder, die durch Blitzleuchten oder Vibrationssysteme (Bild 4) ergänzt werden. Die Inhalte werden über Piktogramme, Demonstrationen und gegebenenfalls Gebärdensprache vermittelt. Ebenso wichtig ist die Vermittlung alternativer Notrufmöglichkeiten, beispielsweise über die barrierearme Notruf-App „nora“. Zusätzlich sollten die Teilnehmenden darin geschult werden, auch auf die Reaktionen anderer zu achten, um im Ernstfall gemeinsam sicher handeln zu können.
Bei Menschen mit geistiger oder komplexer Behinderung stehen verlässliche, wiedererkennbare Abläufe sowie eine enge Anbindung an den Alltag im Vordergrund. Inhalte sollten stark vereinfacht und klar strukturiert vermittelt werden. Wiederholungen sowie kleine, überschaubare Lerneinheiten unterstützen das Verständnis und die Nachhaltigkeit. Praktische Übungen und anschauliches Erleben spielen dabei eine zentrale Rolle. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit Betreuungspersonen erforderlich, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und eine sichere Umsetzung der Inhalte zu gewährleisten.



im Kontext der BE/BA.
DIDAKTISCHE UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Die nachfolgend aufgeführten didaktischen Prinzipien bilden einen roten Faden für die Unterrichtsplanung und -gestaltung in der BE/BA bei Menschen mit Behinderungen. Sie geben Orientierung für die zentralen Phasen einer Unterrichtssequenz: Einstieg, Erarbeitung, praktische Anwendung sowie Wiederholung und Sicherung. Weiterhin unterstützen sie dabei, die Inhalte an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.
• Reduktion der Inhalte: Fokus auf wenige zentrale Themen legen, Überforderung vermeiden
• Aufeinander aufbauende Inhalte: schrittweise vom Einfachen zum Komplexen vermitteln
• Wiederholung: Inhalte regelmäßig wiederholen, Sicherheit und Verständnis festigen
• Ausreichend Zeit einplanen: Zeit für Erklärungen, Übungen und individuelles Lerntempo vorsehen
• Flexibilität: Ablauf und Methoden an Stimmung, Bedürfnisse und Situation anpassen
• Lernen mit allen Sinnen: Hören, Sehen, Fühlen und Bewegung einbeziehen, Inhalte praxisnah gestalten
• Hohe Teilnehmeraktivität: praktische Übungen, Mitmachen und Ausprobieren fördern
• Einfache, klare Sprache: kurze Sätze, Fachbegriffe durch Alltagsbeispiele erklären
• Visualisierung: Bilder, Symbole, Piktogramme oder Fotos zur Unterstützung nutzen
• Abwechslungsreiche Phasen: Wechsel zwischen ruhigen Erklärund aktiven Übungsphasen
• Planung möglicher Störungen: unvorhergesehene Unterbrechungen berücksichtigen, flexibel reagieren
• Bezug zur Lebenswelt: Inhalte an Alltag und Erfahrungen der Teilnehmenden anpassen
• Abläufe visualisieren: schafft Sicherheit und Orientierung
• Hilfsmittel aktiv einbinden: beispielsweise im Bereich Unterstützter Kommunikation (Gebärden, Bildkarten, Talker)
FAZIT
Die Brandschutzerziehung und -aufklärung bei Menschen mit Behinderung verdeutlicht, dass wirksame Prävention nicht durch veränderte Inhalte, sondern durch eine angepasste Vermittlung entsteht. Die grundlegenden Ziele bleiben dabei unverändert, erfordern jedoch eine differenzierte methodische Umsetzung.
Entscheidend ist ein inklusives Verständnis von Brandschutzerziehung und -aufklärung, das alle Zielgruppen von Beginn an mitdenkt. Eine praxisnahe Differenzierung schafft die Voraussetzung dafür, dass Inhalte zugänglich werden und Handlungssicherheit entstehen kann. Inklusive Brandschutzerziehung ist damit kein Zusatz, sondern eine selbstverständliche Grundlage moderner Präventionsarbeit.
LITERATUR | QUELLENANGABEN
[1] Vereinte Nationen (2006): Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention), verabschiedet am 13. Dezember 2006, in Kraft getreten am 3. Mai 2008, Art. 1 und Art. 3.
[2] Gemeinsamer Ausschuss Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung von vfdb und DFV (Hrsg.) (2020). Der rote Faden für den Brandschutz bei Menschen mit Behinderungen. Verfügbar unter: https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2020/05/DFV-vfdb-Fachempfehlung_Brandschutz_Menschen_mit_Behinderungen.pdf
